Zulassungsbedingungen
Der französische Gesetzgeber hat die Rahmenbedingungen für die Zulassung an den Unis abgesteckt. Die Rektorate der 29 Akademien
regeln die genaueren Modalitäten, die Ausführung liegt jedoch bei den Universitäten selbst. Je nach Studienabschnitt bzw. Art des Studiengangs besitzen diese dabei eine sehr weitreichende Autonomie. Das
gilt auch für alle anderen Bildungseinrichtungen. Grundvoraussetzung für die Einschreibung an einer französischen Hochschule sind der Besitz einer entsprechenden Studienberechtigung, der Nachweis
ausreichender Sprachkenntnisse, beispielsweise durch den TEF, und die strikte Einhaltung aller Fristen. Da sind
die Franzosen sehr penibel. Die Termine sollte man an der jeweiligen Hochschule direkt erfragen, da keine allgemeingültigen Regelungen existieren.
Als Beleg für die Hochschulzugangsberechtigung
genügt eine beglaubigte Kopie des Abiturzeugnisses mit Übersetzung.
Wer in ein höheres Studienjahr einsteigen möchte, muss seine Eignung wie folgt nachweisen:
- Das Vordiplom bzw. die Zwischenprüfung ist nötig für die Einschreibung im ersten Studienjahr des 2ème cycle (licence).
- Die Zugangsberechtigung zum Hauptstudium inklusive zweier Hauptseminarscheine braucht man für die Einschreibung in das
zweite Studienjahr des 2ème cycle (maîtrise).
- Ein Studienabschluss (Diplom, Magister, Staatsexamen) wird für die Einschreibung in das erste Jahr des 3ème cycle (DEA,
DESS) benötigt.
Die Einstufung wird von der Hochschule selbst vorgenommen. Sie kann aus fachlichen Gründen die Zulassung zum angestrebten
Studiengang verweigern oder eine Herabstufung vorschlagen. Beachten Sie, dass Bewerber, die in einem bestimmten Fach nicht zum ersten Jahr des 2ème cycle zugelassen wurden, nicht automatisch Zugang zum
zweiten Jahr des 1er cycle haben. Bewerben Sie sich also besser parallel für beide.
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